Gemeinsame Pressemitteilung der Fraktionen der CDU, DIE LINKE und der SPD in der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam

Für die kommende Sitzung des Hauptausschusses am Donnerstag, den 12.07.2018 hat die Stadtverwaltung eine Verwaltungsvorlage für eine Grundsatzentscheidung über die Zukunft der Anklamer Schwimmhalle vorbereitet (Drucksache Nr. 2018/FB1/224).

Die Fraktionen der CDU, DIE LINKE und SPD haben heute (10.07.2018) beim Bürgervorsteher gemäß §29 (2) der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern eine außerordentliche Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beantragt.

Dazu erklärt Steffen Göritz, Fraktionsvorsitzender der CDU, „erst hat die Verwaltung monatelang nur widerwillig Informationen zur geplanten Sanierung der Schwimmhalle herausgerückt und den in der Öffentlichkeit angekündigte Beschluss in der Juni-Sitzung der Stadtvertretung hinter runterfallen lassen und nun soll eine Beschlussvorlage von solcher Tragweite im kleinen Kreis des Hauptausschusses beschlossen werden?“ Göritz kritisiert des Weiteren, dass „die Beschlussvorlage viel zu kurzfristig vorliegt und noch zu viele Fragen offenbleiben, um hierzu eine fundierte Entscheidung treffen zu können.“

Monika Zeretzke, Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, unterstreicht, dass „eine Entscheidung für eines der drei zentralen Bauvorhaben in Anklam nicht nur in kleinem Kreis gefällt werden kann. Deshalb wollen wir, dass alle 25 Mitglieder der Stadtvertretung hierzu Stellung beziehen können und nicht nur die 10 Stadtvertreter die Mitglieder im Hauptausschuss sind.“

Dr. Uwe Schultz, Fraktionsvorsitzender der SPD ergänzt, „Die Kommunalverfassung sagt klar aus, dass alle wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde Aufgabe der Stadtvertretung sind (§22 (1) KV M-V). Dies ist mit einer Sicht bei dieser Beschlussvorlage der Fall – und auch die Verwaltung bezeichnet den Beschluss ja als ‚Grundsatzentscheidung‘. Entsprechend gehört ein Beschluss hierzu in die Stadtvertretung. Auch der Finanz- und der Bauausschuss sollten im Vorfeld noch tagen um offene Detailfragen klären zu können.“