gemeinsame Pressemitteilung der SPD-Kreistagsfraktion Vorpommern-Greifswald und der SPD-Kreistagsfraktion Vorpommern-Rügen

Die Beitragsfreie KiTa ist ein sozialer, familienpolitischer und arbeitnehmerpolitischer Meilenstein der gemeinsam durch die Landesregierung und die Kommunen erreicht wurde.

Mecklenburg-Vorpommern bietet als erstes Bundesland die komplett beitragsfreie Bildung auch im frühkindlichen Bereich an. Das ermöglicht noch mehr Kindern den Zugang zu frühkindlicher Bildung und entlastet junge Familien, die bisher einen hohen Anteil ihres Lohnes für die Betreuung ihrer Kinder verwenden mussten. Wir sind stolz auf diese größte Entlastung für Familien in der Geschichte unseres Bundeslandes!

Die durch die Corona-Pandemie ausgelösten Herausforderungen haben gezeigt, wie wichtig die Elternbeitragsfreiheit ist. In Mecklenburg-Vorpommern konnten so, anders als in vielen anderen Bundesländern, Auseinandersetzung zwischen Eltern und Trägern über die Zahlung der Elternbeiträge während des ersten „Lock Downs“ vermieden werden und die Löhne der Erzieherinnen und Erzieher waren gesichert. Hinzu kommt, dass keine aufwendigen Beitragserstattungen durch die Landkreise und Städte abgewickelt werden mussten.

Das ermöglichte den Kindertagesstätten und den Trägern eine volle Konzentration auf die pädagogischen und gesundheitlichen Herausforderungen in der Corona-Pandemie.

Durch das neue Kindertagesstättenförderungsgesetz (KiföG) hat sich die Bezahlung vieler Erzieherinnen und Erzieher enorm verbessert. Wir erleben einen Paradigmenwechsel hin zu einer tariflichen Bezahlung in den Kindertagesstätten. Das dient dem Ziel des guten Lohns für gute Arbeit. Diese Entwicklung wird den Kreisen in den nächsten Jahren enorm helfen, den dringenden Fachkräftebedarf zu decken und den Beruf attraktiver zu machen.

Wir stehen aus Überzeugung hinter dem Gesetz zur Einführung der Elternbeitragsfreiheit!

Aus dieser Überzeugung heraus lehnen wir eine Klage gegen das Gesetz entschieden ab.

Ein zentraler Fortschritt in der Finanzierung ist, dass sich das Land mit einer festen Quote (54,5 Prozent) an den tatsächlichen, echten Kosten beteiligt, statt eines Festbetrages pro Vollzeitplatz, wie bisher. Steigen die Kosten, steigt der Beitrag des Landes. Das neue KiföG M-V vereinfacht zudem das Finanzierungs- und Verwaltungssystems. Über 20 Förderstränge wurden in einem Finanzierungssystem zusammengefasst. Das entlastet die Verwaltungen. Auch ist es so, dass die Gemeinden nicht mehr auf dem Rest der Kosten sitzenbleiben, sondern erhalten Planungssicherheit, weil sie nun eine feste Pauschale pro betreutem Kind zahlen. Die großen Verbesserungen, die durch das Gesetz geschaffen wurden, dürfen nicht durch politische oder juristische Winkelzüge aufs Spiel setzen und gefährden. Stattdessen setzen wir weiterhin und wie vereinbart auf einen Weg der Verhandlungen zwischen dem Land und der kommunalen Ebene, die anhand der tatsächlichen Kosten eine Analyse der Kostenentwicklung und eine faire Verteilung von prognostizierten Mehrkosten zum Ziel haben.

Wir wenden uns daher gegen alle Versuche, das Gesetz zur Elternbeitragsfreiheit auf gerichtlichem Wege zu gefährden.